Nach Eurer Hochzeit zieht die Namensänderung einen Rattenschwanz an Bürokratie hinter sich her. Im Kundenbereich findet Ihr unter anderem interaktive Checklisten, die Euch helfen in diesem Zusammenhang nichts Wichtiges zu vergessen.
Namensänderung nach deutschem Recht
Bei Eurer Eheschließung sollt Ihr nach deutschem Recht einen Eurer zwei Familiennamen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Macht Ihr dies nicht, führt Ihr jeweils Euren bisherigen Familiennamen weiter. Somit besteht keine Verpflichtung, dass Ihr Euren Nachnamen ändert. Gemäß § 1355 Abs. 4 Satz 1 BGB kann, wer einen Ehenamen annimmt, seinen Familiennamen mit einem Bindestrich dem Ehenamen
- anhängen oder
- voranstellen
Jedoch dürft Ihr nicht mehr als zwei Nachnamen führen (§ 1355 Abs. 4 S. 2 und 3 BGB). Ebenso ist es nicht möglich, dass Ihr beide die gleichen Doppelnamen habt. Sprich wenn die Braut beispielsweise den
- Geburtsnamen behält und
- Nachnamen vom Bräutigam hinzufügt
kann der Ehemann dies nicht übernehmen. Ausländische Doppelnamen können ebenfalls zum Ehenamen bestimmt werden. Entscheidet Ihr Euch für einen Doppelnamen, müsst Ihr diesen nicht im Alltag führen, außer Behörden können Euch nicht eindeutig identifizieren. Ist jemand von Euch
- geschieden oder
- verwitwet
darf der bisherige Ehename beibehalten werden. Es kann der
- Geburtsname oder
- vor Eurer Ehe geführte Name
wieder
- angenommen
- vorangestellt oder
- angehängt
werden. Bei einer getrennten Namensführung habt Ihr seit 1993 das Recht, ohne einen Ehenamen festzulegen, das Standesamt nach Eurer Eheschließung wieder zu verlassen. In diesem Fall behaltet Ihr jeweils Euren bei Eurer Eheschließung geführten Namen. Ihr habt später jederzeit das Recht, einen Eurer Namen zum Ehenamen zu erklären. Dies ist nur möglich, wenn es gegenüber einem Standesbeamten öffentlich beglaubigt wird. Einen Ehenamen könnt Ihr erst nach Beendigung Eurer Ehe wieder ändern.
Wenn Ihr beide bereits einen Doppelnamen vor Eurer Hochzeit führt, dürft Ihr diese nicht Koppeln. Es ist lediglich eine einzige Kopplung von Nachnamen erlaubt. Besteht einer Eurer Familiennamen aus mehreren Wörtern wie beispielsweise „Von der Weide“, darf dieser mit einem weiteren Familiennamen verbunden werden. Somit wäre beispielsweise „Bäcker von der Weide“ möglich.
Namensänderung bei Beteiligung einer ausländischen Staatsbürgerschaft
Besitzt einer von Euch eine oder mehrere ausländische Staatsbürgerschaften, dürft Ihr wählen, ob Ihr nach
- Deutschem Recht oder
- dem jeweils geltendem Recht im entsprechenden Ausland
behandelt werden möchtet. Habt Ihr beide
- eine oder
- mehrere
ausländische Staatsbürgerschaft/en, könnt Ihr an Stelle Eures Heimatrechts entscheiden, nach deutschem Recht behandelt zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine/r von Euch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Einbenennung von Kindern
Gemäß § 1618 BGB kann ein Kind durch eine öffentliche Beglaubigung gegenüber dem zuständigen Standesamt den Nachnamen des Stiefelternteils annehmen, wenn es in den gemeinsame Hausstand von
- Eltern- und
- Stiefelternteil
aufgenommen worden ist. Einer Einbenennung müssen
- die verheirateten Elternteile sowie
- der andere leibliche Elternteil
- sofern eine Mitinhaberschaft am Sorgerecht besteht und/oder
- das Kind dessen Nachnamen führt
zustimmen. Eine Einbenennung
- ist jederzeit möglich
- kann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden, auch nicht nach einer Scheidung der Ehegatten
Aus Gründen des Kindeswohls hat das Familiengericht auf Antrag die Möglichkeit, eine negative Zustimmung des zweiten leiblichen Elternteils zu ersetzen. Hat Euer Kind, welches von der Einbenennung betroffen ist, das 5. Lebensjahr vollendet, bedarf es auch dessen Zustimmung zur Namensänderung. Die Bildung von Doppelnamen ist bei einer Einbenennung möglich. Ebenso kann der bisherige Nachname mit einem Bindestrich
- an den neuen Namen angehängt oder
- dem neuen Namen vorangestellt
werden.
Kosten für eine Namensänderung
Die Kosten für eine Namensänderung sind vom Bundesland abhängig. Das Standesamt Wuppertal stellt Euch derzeit folgende Gebühren in Rechnung, welche vor Ort direkt zu bezahlen sind. Gerne erkundige ich mich für Euch bei Eurem zuständigen Standesamt über entsprechende Gebühren.