Mein Honorar kann ich schlecht pauschal benennen. Es kommt stark darauf an, welche meiner
- Dienstleistungen und
- Services
Ihr in Anspruch nehmen möchtet. Zudem wird die Höhe davon beeinflusst, in wie weit ich Euch Aufgaben abnehmen soll. Meiner Preisliste könnt Ihr alle Informationen im Detail entnehmen.
Ich spiele von Anfang an mit offenen Karten. Es warten keine bösen Kostenfallen im Kleingedruckten auf Euch! Die Hauptsache ist, dass Ihr am Ende Eurer Hochzeit
- glücklich und
- zufrieden
mit meiner Arbeit seid. Meinen AGB könnt Ihr unter dem Punkt „Honorar/Vergütung/Hochzeitsbudget“ alle weiteren Informationen entnehmen. In unserem Erstgespräch reden wir eingehend und detailliert über alles Weitere. Im Anschluss unterbreite ich Euch ein schriftliches Angebot. An dieses Angebot werde ich mich 14 Tage halten. So lange könnt Ihr in Ruhe überlegen, ob Ihr dieses annehmen möchtet.
Wie setzt sich mein Honorar zusammen?
Unterscheiden lässt sich mein Honorar daran, ob es sich um eine
- Teil- oder
- Komplettplanung
handelt. Wichtig zu wissen ist, dass Talhochzeit für Euch bereits am EINEM Planungspunkt die Planungen für Euch übernimmt. Die genauen Angaben findet Ihr in unserer Preisliste. Generell habe ich versucht, die Paketpreise so einfach wie möglich zu halten. Für meine Dienstleistungen
- Texterstellung und
- Zeremonienmeister
entstehen Euch bei entsprechender Beauftragung zusätzliche Kosten, welche auf den jeweiligen Paketpreis aufgeschlagen werden. Die einzelnen Preise für die genannten Dienstleistungen könnt Ihr ebenfalls der Preisliste entnehmen.
Mehrwertsteuer
Nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) gelte ich als Kleinunternehmer. Meine Rechnungen sind daher generell von der Mehrwertsteuer befreit und somit Brutto wie Netto zu verstehen.
Wann ist das Honorar zu zahlen?
- geplant und
- umgesetzt
ist, wird der Restbetrag fällig. Gewährte Rabatte werden direkt in Abzug gebracht. Zahlbar ist die Rechnung ohne weitere Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Änderungen in Form von
- Erweiterungen oder
- Kürzungen
der ursprünglichen Beauftragung durch Euch sind jederzeit nach Rücksprache möglich.
Kosten für Dritte
Die Kosten für den Einsatz weiterer Dienstleister, wie beispielsweise einem DJ werden über die Dienstleister direkt abgerechnet. Hierzu erhaltet Ihr von diesen jeweils
- einen separaten Vertrag und
- eine separate Rechnung
Solltet Ihr gemäß meiner AGB die Verwaltung Eures Hochzeitsbudgets durch Talhochzeit wünschen, erfolgt die Abrechnung über mich. Wenn Ihr hierzu Fragen habt, dann werde ich Euch diese gerne in unserem Erstgespräch beantworten.
Lohnen sich die Kosten für einen Hochzeitsplaner?
Diese Frage höre ich immer wieder und sie ist auch berechtigt. Die Antwort darauf ist recht einfach, doch damit Ihr Euch selbst ein Bild davon machen könnt, habe ich Euch diesen
herausgesucht. Bildet Euch eine eigene Meinung dazu, ich möchte Euch hier nicht unnötig beeinflussen. Wenn Ihr mich als Euren Hochzeitsplaner beauftragt, dann soll dies aus freien Stücken geschehen, nicht weil ich Euch zu etwas „überredet“ habe, hinter dem Ihr selbst nicht zu 100% steht. Die Gefahr, dass das Ergebnis am Ende nicht zu Eurer Zufriedenheit ist, ist zu groß. Es geht um Euren großen Tag! Vergesst das nicht …